Rechtsschutzversicherung
Rechtsstreitigkeiten kosten nicht nur Nerven, sondern auch schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
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RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Die 3 großen Leistungsbereiche der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen. Ob im Berufs- oder Arbeitsrecht, im Straßenverkehr, bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder im Strafrecht.
Berufsrechtsschutz
Finanzielle Unterstützung bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber, beispielsweise bei einer Kündigungsschutzklage oder einer ungerechtfertigten Abmahnung.
Privatrechtsschutz
Sichert Streitfälle ab, die das private Umfeld betreffen, beispielsweise Streitigkeiten mit Handwerkern, bei Online-Einkäufen oder bei der Schadenabwicklung mit einem Versicherer.
Verkehrsrechtsschutz
Hilft bei Streitigkeiten, die durch die Teilnahme im Straßenverkehr entstehen, beispielsweise
die Geltendmachung von Schaden-ersatzforderungen nach einem Unfall.
Zukünftig wird die Rechtsschutzversicherung immer wichtiger - sie bietet finanziellen Schutz und Zugang zu rechtlicher Hilfe in einer komplexer werdenden Welt.
SCHADENBEISPIELE
Welche Schäden deckt die Rechtsschutzversicherung ab?
Einige Schadenbeispiele, die den Sinn einer Rechtsschutzversicherung verdeutlichen:
Privatrechtsschutz
- Ihre Ferienwohnung entspricht nicht den zugesagten Leistungen. Sie möchten daher einen Teil des Reisepreises zurückfordern.
- Sie haben online gegen Vorkasse ein Smartphone bestellt, dieses jedoch nie erhalten. Sie möchten Ihr Geld zurück erstattet haben.
- Ihr Nachbar behauptet, Sie hätte beim Würstchengrillen über dem Lagerfeuer auch Müll verbrannt und es wird ein Ordnungswidrigkeits-verfahren gegen Sie eingeleitet.
- Ihr kleines Kind wurde von einem Hundebiss schwer verletzt und Sie verlangen Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Berufsrechtsschutz
- Sie möchten gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages vorgehen.
- Ihr Arbeitgeber weigert sich, Ihre entstandenen Überstunden auszubezahlen.
- Ihr Arbeitgeber verlangt von Ihnen unbezahlte Überstunden. Sie möchten sich telefonisch dazu beraten lassen.
- Ihr Arbeitgeber spricht ein vorübergehendes Urlaubsverbot aus. Sie haben jedoch bereits Ihren Urlaub gebucht und anbezahlt und möchten das Geld von Ihrem Arbeitgeber einfordern.
- Nach Ihrer Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten Sie ein Arbeitszeugnis, das Ihrer Meinung nach viel zu schlecht ist.
Verkehrsrechtsschutz
- Sie überfahren eine rote Ampel und verursachen einen Verkehrsunfall. Dabei stirbt der Fahrer des gegnerischen Pkw und Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
- Sie möchten den Kauf eines Gebrauchtwagens rückabwickeln, da der Verkäufer Ihnen einen Unfallschaden verschwieg.
- Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und werden von einem Pkw geschnitten. Sie stürzen und möchten sich nun telefonisch über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
- Nach einem unverschuldeten Motorradunfall werden Sie schwer verletzt und es bleiben dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigungen zurück. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers möchte nicht bezahlen und Sie müssen Sie Ihren Schadenersatz und ein Schmerzensgeld einklagen.
Strafrechtsschutz
- Nach einem Streitgespräch erstattet Ihr Nachbar Anzeige wegen Beleidigung.
- Ein Mitglied des örtlichen Pferdesportvereins erstattet Anzeige, weil Sie als Kassierer angeblich Gelder unterschlagen haben.
- Gegen Sie wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt, da Ihnen angeblich beim Erstellen der Steuererklärung ein Fehler unterlaufen ist.
- Während des Grillabends versuchen Sie das heruntergebrannte Feuer mit Benzin wieder in Gang zu setzen. Dabei wird Ihr Nachbar schwer verletzt. Gegen Sie wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
- Sie arbeiten als Kfz-Meister in einer Kfz-Werkstatt, in der Ihr Azubi einen Reifenwechsel nicht ordnungsgemäß durchführt. Das Rad löst sich während der Fahrt. die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen vor, die Ausführung des Radwechseln nicht im erforderlichen Umfang geprüft zu haben.
Online-Rechner
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Oder Sie wissen was Sie wollen, verzichten auf eine persönliche Beratung und möchten online abschließen?
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Fragen, die mir immer wieder gestellt werden, habe ich für Sie hier zusammengestellt:
Kinder sind über den Familienrechtsschutz solange mitversichert, wie sie sich in ihrer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Das bedeutet, dass auch volljährige Kinde und Studenten prinzipiell mitversichert sind.
Sie dürfen in der Regel den Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass er nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet, da Sie sonst evtl. die Differenz zum höheren Honorar selbst tragen müssen.
Die Rechtsschutzversicherung lässt sich nicht rückwirkend abschließen. Kosten für bereits laufende Streitigkeiten können Sie daher nicht geltend machen.
Melden Sie Schäden einfach bequem online auf meiner Internetseite oder rufen Sie mich an. Ich kümmere mich dann um alles Weitere.
Christian Becker Versicherungsmakler
E-Mail: makler-becker@email.de
Adresse:
Desenberg 5
59558 Lippstadt
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Flexibel für Sie! Termine nur nach Vereinbarung auch am Abend oder Wochenende – Kontaktformular oder Anruf genügt
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